Voraussichtlich ab dem 2. April 2025 soll für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Reisegenehmigung notwendig werden. Momentan sind die Pläne für die ETA von behördlicher Seite aus noch nicht finalisiert, wir werden aber Sie, liebe Gäste, auf dieser Seite über die elektronische Reisegenehmigung auf dem aktuellen Stand halten.
Eine ETA (Electronic Travel Authorisation) ist eine elektronische Reisegenehmigung, die es Reisenden erlaubt, ohne Visum nach Großbritannien einzureisen. Reisende müssen vor ihrer Einreise einen Online-Antrag ausfüllen, bei dem persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum und Reisepassnummer) sowie Informationen zum Reisegrund und Aufenthaltsort abgefragt werden.
Für EU-Bürger wird diese ETA Regelung voraussichtlich ab dem 2. April 2025 erforderlich, betrifft alle Besucher, die nach England, Schottland, Wales oder Nordirland reisen möchten und gilt sowohl für private als auch geschäftliche Aufenthalte. Personen, die die Anforderungen nicht erfüllen, können ohne eine gültige ETA nicht nach Großbritannien einreisen. Großbritannien schließt sich damit Ländern wie den USA und Kanada an, die bereits ähnliche elektronische Systeme zur Einreise etabliert haben.
Wichtig ist, dass jede reisende Person, unabhängig vom Alter (inklusive Babys und Kinder), eine eigene ETA benötigen. Eltern müssen also auch für ihre Kinder eine separate ETA beantragen. Dies unterscheidet sich von einigen bisherigen Regelungen, bei denen Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen werden konnten.
Die Beantragung der ETA erfolgt online Apply for an electronic travel authorisation (ETA) – GOV.UK (www.gov.uk) oder über die offizielle „UK ETA App“ – welche sowohl im Apple App Store als auch bei Google Play verfügbar ist. Eine Gebühr von 10 britischen Pfund (ca. 12 Euro) zu entrichten, die ausschließlich per Kreditkarte bezahlt werden kann.
Die Bearbeitung des Antrages dauert bis zu 72 Stunden, und die Genehmigung wird anschließend per E-Mail zugestellt. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Reise zu stellen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Sobald eine ETA genehmigt wurde, ist diese für zwei Jahre gültig und erlaubt mehrfache Einreisen während der Gültigkeitsdauer. Sollte der Reisepass des Antragstellers vorher ablaufen, erlischt in diesem Fall die ETA mit Ablauf des Reisepasses, und eine erneute Beantragung ist notwendig.
Die Einreise mit einer ETA erlaubt Aufenthalte von bis zu sechs Monaten, während kürzere Aufenthalte (z.B. für Transitreisen) ebenfalls abgedeckt sind. Da die ETA digital mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft wird, ist daher keine zusätzliche Dokumentation mehr erforderlich. Beim Grenzübertritt müssen Reisende lediglich den bei der Beantragung verwendeten Reisepass vorlegen.
Wer nicht in der Lage ist, die ETA online oder über die UK ETA App zu beantragen, kann dies über Dritte (Freunde oder Familienmitglieder) tun. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Dienstleister, welche gegen eine Gebühr die Beantragung der ETA im Auftrag von Reisenden übernehmen. Personen, die im Rahmen des „EU Settlement Scheme“ einen unbefristeten Aufenthaltsstatus in Großbritannien haben, sind von dieser Verpflichtung natürlich ausgenommen. Auch irische Staatsbürger sind von der Regelung befreit, da es zwischen Großbritannien und der Republik Irland bilaterale Vereinbarungen gibt.